17. März 2021 |

Tierschutz statt Tierfabriken

Die Tierhaltung in Teilen der Landwirtschaft ist stark umstritten. In der Schweinehaltung werden die meisten Tiere auf Vollspaltenböden in geschlossenen Ställen gehalten: Die Tiere können nicht wühlen, sie sind nie an der frischen Luft, sie sehen nie die Sonne oder frisches Grün. Eine Folge der Haltung ist, dass den Tieren der Ringelschwanz abgeschnitten wird, damit sie sich nicht gegenseitig anbeißen. Diese Form der Haltung hat zur Folge, dass bis zu 90 Prozent der Tiere unter Sehnenscheiden- und/oder Klauenentzündungen leiden.

Bei der Geflügelhaltung ist die Lage kaum besser: Hier werden tausende von Tieren gemeinsam in einem Stall gehalten. Sie werden je nach gewünschtem Endgewicht 28 bis 42 Tage gemästet und dann geschlachtet.

Die Bedingungen unter denen Tiere gehalten werden dürfen, wird in den Haltungsverordnungen festgelegt. Aber für manche Tierarten gibt es gar keine Haltungsverordnung und andere sind deutlich zu schwach. Immerhin wurde vor vielen Jahren unter Rot-Grün die Käfighaltung von Legehühnern verboten. Seither gibt es in Deutschland diese Haltungsform nicht mehr.

Industrielle Tierproduktion, die eine artgerechte Haltung nicht gewährleisten kann, hat keine Zukunft. Deswegen werden wir im Bundestag weiter für eine tier- und umweltgerechte bäuerliche Landwirtschaft kämpfen!