15. Dezember 2020 | Berlin

Strategien gegen Rechts

Der Kampf gegen Rechtsradikale braucht eine umfassende Strategie. Dazu gehören insbesondere drei wichtige Bausteine:

  • Demokratiearbeit und demokratische Bildungspolitik
  • Umfassende Bekämpfung von Gesetzesbrüchen durch Polizei und Justiz, sowie Aufklärung rechtradikaler Strukturen in den Sicherheitsbehörden
  • Klare Kante aller demokratischen Fraktionen in den Parlamenten gegen Rechtsradikalismus

Zur Demokratiearbeit braucht es endlich ein Demokratiefördergesetz. Viele Menschen in der Zivilgesellschaft leisten vor Ort wichtige demokratische Bildungsarbeit. In vielen Fällen erhalten sie für diese Arbeit Morddrohungen. Immer wieder finden Anschläge und direkte Angriffe statt. Gleichzeitig müssen diese Menschen jedes Jahr wieder um die Finanzierung ihrer Arbeit bangen. Das liegt an der rechtlichen Lage, welche lediglich eine jährliche Projektfinanzierung ermöglicht. Damit diese Arbeit verlässlich finanziert werden kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage: Ein Demokratiefördergesetz ist essentiell für erfolgreiche und nachhaltige Bildungsarbeit und damit für den Kampf gegen Rechts!

Zur Bekämpfung der Straftaten braucht es eine gut ausgestattete Polizei und Justiz. Mangelnde Verfolgung von Gesetzesverstößen auf rechten Demonstrationen oder Volksverhetzung im Internet ermutigt Rechtsradikale, während diejenigen, die sich dagegen wehren, entmutigt werden. So wird das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat untergraben. Deshalb ist es hier entscheidend, Gesetze nicht nur zu erlassen, sondern auch durchzusetzen.

Schlussendlich müssen alle demokratischen Abgeordneten aller Parlamenten eine klare Haltung einnehmen: Keine Zusammenarbeit mit Rechtsradikalen.
Häufig wird gesagt, dass eine Zusammenarbeit mit allen Abgeordneten Pflicht ist, wenn diese demokratisch gewählt sind.

Hier werden jedoch zwei sehr grundsätzliche Dinge verwechselt: Weil ein Mensch demokratisch gewählt ist, muss dieser Mensch noch lange nicht demokratisch sein. Und die AfD hat wiederholt und umfassend durch ihr eigenes Verhalten gezeigt, dass sie nicht demokratisch ist. Durch die Wahl haben die Abgeordneten der AfD die gleichen Rechte wie alle anderen Abgeordneten. Die demokratischen Abgeordneten haben jedoch selbstverständlich auch das Recht mit den Feindinnen der Demokratie nicht zusammenzuarbeiten. Denn diese haben durch ihr eigenes Verhalten immer wieder gezeigt – und ich verwende den Ausdruck hier sehr bewusst – dass sie Feind*innen der Demokratie sind. Sie haben sich damit selbst ausgeschlossen.

Die demokratischen Abgeordneten haben nicht nur das Recht, sondern in meinen Augen auch die Pflicht, dies zu tun.

Deshalb ist jede direkte oder indirekte Kooperation mit Rechtsradikalen, egal ob als Ministerpräsident*innenwahl in Thüringen oder als Debatte in Sachsen-Anhalt, ein Schaden für unsere Demokratie.