26. April 2024 | Berlin

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Klimaschutzgesetz

Ich habe heute der Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht zugestimmt.

Seit 2019 ist das Klimaschutzgesetz in Kraft. Erstmalig wurden dadurch die Klimaziele für die Bundesregierung verbindlich. Der Expertenrat für Klimafragen, der das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung prüft, wurde eingesetzt.

Das Klimaschutzgesetz hat die Debatte innerhalb der Bundesregierung aufgrund der Vorgaben auf eine professionellere und ernsthaftere Grundlage gestellt. Die Ministerien müssen sich seitdem um Maßnahmen bemühen, die wirkliches CO2-Einsparpotenzial haben und in der Praxis wirken. Wer die Ziele verfehlt, muss ein Sofortprogramm vorlegen, um die Ziele zu erreichen.

Das bisher geltende Klimaschutzgesetz hat den aktuellen Verkehrsminister unter Druck gesetzt, endlich effektive Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen. Dass man ihn jetzt durch eine Gesetzesänderung aus der Verantwortung entlässt, kurz bevor ihn das Gesetz zum Handeln gezwungen hätte, ist aus zweierlei Hinsicht fatal.

Zum einen führt es dazu, dass das Verkehrsministerium mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten Jahren kein wirksames Klimaschutzprogramm vorlegt und der CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich nicht gesenkt wird. Zum anderen sendet es die gefährliche Botschaft aus, dass für Minister, die sich nicht an geltendes Recht halten, einfach die Gesetze geändert werden.

Gleichzeitig müssen wir bei allen Beschlüssen, die wir im Bundestag zum Klimaschutz fassen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. April 2024 berücksichtigen. Klimaschutz ist ein Menschenrecht und kann eingeklagt werden.

Der EGMR stellt fest, dass es eine Pflicht zur sorgfaltsgemäßen Aktualisierung der Klimaschutzziele auf der Grundlage von nationalen Treibhausgas-Budgets gibt. Dieses Urteil ist auch für Deutschland unmittelbar bindend.

Die Bundesregierung hat seit 2021 wichtige Erfolge für den Klimaschutz erzielt. Erstmals in seiner Geschichte ist Deutschland auf dem Weg, seine nationalen Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Lücke von rund 1,1 Milliarden Tonnen CO2 vom Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung ist nahezu geschlossen.

Die Wärmewende im Heizungskeller kann endlich stattfinden, der Schienenausbau wird vorangebracht und über die LKW-Maut klimagerecht querfinanziert, der Ausbau der Erneuerbaren wird beschleunigt.

Wir Grünen haben in Regierungsverantwortung in den letzten zweieinhalb Jahren viel für den Schutz unseres Klimas geleistet. Es reicht aber nicht, wenn nur einzelne Ministerien Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, müssen alle verbindlich ihren Beitrag leisten.

Wer sich als Minister dem verweigert, muss dafür zur Verantwortung gezogen werden, notfalls vor Gericht. Ich möchte das Klimaschutzgesetz nicht um diese Stärke berauben und habe mich daher entschieden, der Änderung des Gesetzes nicht zuzustimmen.