16. Februar 2022 | Berlin

EuGH-Urteil stärkt die europäische Rechtsstaatlichkeit

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union erklären Dr. Anton Hofreiter, Vorsitzender des Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, und Robin Wagener, Sprecher für Europapolitik:

 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein deutliches Signal für Europa und für die Rechtsstaatlichkeit. Es verschafft dem Schutz unserer Rechte eine neue Qualität. Die Vergabe von EU-Mitteln darf mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft werden.

Der Konditionalitätenmechanismus selbst richtet sich gegen niemanden – gegen kein Land, keine Regierung, keine Partei. Die europäischen Regeln kennen keine Himmelsrichtung, sondern dienen uns allen gleichermaßen. Der Mechanismus schützt und stärkt die Integrität und Durchsetzungskraft des Rechts in der gesamten EU und damit die Grundlage unserer Gemeinschaft.

Die EU steht nicht nur von außen, sondern zunehmend auch von innen unter Druck. Wer das europäische Recht infrage stellt, schwächt das Fundament unserer Union. Dies können, wollen und werden wir nicht akzeptieren. Deshalb ist es richtig und dringend notwendig, dass die EU-Kommission in ihrer Funktion als Hüterin der Verträge ein weiteres Instrument erhält, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und unser aller Recht zu schützen.

Die Kommission darf jetzt keine weitere Zeit verlieren. Sie muss die entsprechenden Leitlinien finalisieren und die Verordnung konsequent anwenden. Wir erinnern daran, dass die Verordnung zum Konditionalitätenmechanismus bereits seit über einem Jahr in Kraft ist und bislang keine Anwendung fand.